
|
|
Quad HaftpflichtWie bei allen anderen Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung auch bei den Quads zwingend notwendig. Wer ohne diese Versicherung auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, begeht eine Straftat. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schadensansprüche, die einem Dritten durch einen Unfall mit dem Quad entstanden sind. Darunter fallen alle Personenschäden, gegebenenfalls neben den Heilungskosten auch anfallende Renten bei Invalität. Die Quad-Haftpflichtversicherung regelt auch alle Sachschäden, wie die Fahrzeugreparatur oder andere Folgeschäden eines Unfalls, beispielsweise defekte Leitplanken etc. Das Unfallopfer kann gegenüber der Haftpflichtversicherung auch immaterielle Schäden, wie das Schmerzensgeld geltend machen. Auch bei Quad-Versicherungen gelten die gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Diese betragen bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden eine Million Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro.Zu beachten ist, dass sich der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht auf Leistungsfreiheit berufen kann. Dies gilt für Trunkenheitsfahrten, unbefugten Benutzen eines Fahrzeuges oder Fahrerflucht. Der Versicherer kann in diesen Fällen maximal 5.000 Euro vom Fahrer zurückfordern. Bei vorsätzlichen Handlungen ist der Versicherer jedoch komplett leistungsfrei. Wie bei den übigen KfZ-Versicherungen werden auch die Quad-Fahrer in Schadensfreiheitsklassen eingeordnet. Wenn keine Vorversicherung vorhanden ist, startet eine Quad Versicherung in der Regel mit 100 Prozent. Für jedes schadensfreie Jahr, steigt die Schadensfreiheitsklasse und gleichzeitig sinken die Prozente in der Versicherung. |
Quad Versicherung Quad Haftpflicht Quad Teilkasko Quad Vollkasko Versicherungsvergleich Versicherungswechsel |