Quad Versicherungswechsel

Wie alle KfZ-Besitzer können natürlich auch Quadfahrer die Versicherungsgesellschaft jederzeit wechseln, beispielsweise wenn sie im Versicherungsvergleich einen günstigeren Anbieter gefunden haben. Ein Versicherungswechsel ist grundsätzlich immer beim Ablauf der alten Versicherung möglich. Der Quadfahrer muss den Kontrakt jedoch in der Regel einen Monat vor Ablauf des Versicherungszeitraumes oder des Versicherungsjahres kündigen. In den meisten Fällen ist das Kalenderjahr gleichzeitig der Versicherungszeitraum. Das Kündigungsschreiben muss also bis zum 30. November bei der Gesellschaft eingegangen sein. Kündigungen sind per Post oder per Fax möglich. Da der Versicherungsnehmer jedoch in der Beweispflicht steht, empfiehlt sich der Postweg per Einschreiben mit Rückschein.

Bei der Verwendung von Saisonkennzeichen muss keine gesonderte Kündigung ausgesprochen werden, da sich diese Verträge nicht automatisch verlängern, sondern nur für den festgesetzten Zeitraum Güötigkeit haben.

Die Schadensfreiheitsklasse wird von der neuen Gesellschaft übernommen. Der neue Versicherer erfragt selbständig bei vorhergehenden Versicherungsunternehmen die Anzahl der schadensfreien Jahre und die Anzahl der Schäden des Vorjahres. Diese werden dann in die eigenen Tarife umgerechnet. Ein Versicherungswechsel kann daher auch bei einem Schaden den Rabattverlust mindern oder ganz verhindern. Bei Unfallfreiheit kann der Versicherungswechsel eine bessere Rabattierung mit sich bringen, was letztlich der Grund eines Versicherungswechsels ist.


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